Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Pacht eines Kleingartens in unserer Anlage.
Die Übernahme und Bewirtschaftung eines Kleingartens beinhaltet die Einhaltung bestimmter Pflichten und Vorschriften. Eine dieser Vorschriften sieht vor, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche kleingärtnerisch genutzt werden muss. Dies beinhaltet den Anbau von Obst und Gemüse.
Zur Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung hat der Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. einen Flyer mit den wesentlichen Informationen erstellt.
Bitte reichen Sie Ihr aussagekräftiges Bewerbungsschreiben zusammen mit einer kurzen Selbstvorstellung über das Bewerberformular ein. Laden Sie hierzu das untenstehende PDF-Dokument herunter und übermitteln Sie es uns.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen senden wir Ihnen einen Aufnahmeantrag zu. Nach Entrichtung der Aufnahmegebühr in Höhe von 50,-€ werden Sie als Bewerber registriert und können an den Gartenbesichtigungen teilnehmen.
Die zur Vergabe stehenden Gärten werden 14 Tage vor dem jeweiligen Vergabetermin im Schaukasten an unserem Vereinsheim bekannt gegeben. Die Vergabe dieser Gärten ist ausschließlich registrierten Bewerbern vorbehalten.